Der Hersteller des Motorrades kann die Tauglichkeit zum Anbau eines Beiwagens bereits überprüft haben, das heißt, das Motorrad ist beiwagentauglich.
Hersteller, Importeure und auch Prüforganisationen können genauere Angaben machen, welche Modelle beiwagentauglich sind. Verschiedene Marken (Ural, Changjiang, Mash) gibt es auch serienmäßig mit Beiwagen.
Viele Hersteller lassen ihre Motorräder für den Beiwagenbetrieb nicht prüfen oder weisen sie als nicht geeignet aus. Nicht geprüft bedeutet in jedem Fall eine Nachprüfung des Fahrzeugs auf Betriebssicherheit, die positiv enden kann, aber erheblichen Aufwand nach sich ziehen kann. Ist ein Motorrad als nicht geeignet deklariert, ist ein erheblicher konstruktiver und prüfungsmäßiger Aufwand zu erwarten, um die Tauglichkeit nachzuweisen.
Die letzten beiwagentauglichen Motorradmodelle gab es von Harley Davidson (bis 1980), Moto Guzzi (bis 1985), MZ (bis 1989).
Siehe auch Betriebserlaubnis.