Was ist eine Betriebserlaubnis – und warum ist sie für Gespanne so wichtig?
Jedes Gespann – wie jedes andere Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h – darf auf öffentlichen Straßen nur betrieben werden, wenn es über eine Betriebserlaubnis verfügt. Diese wird von den Zulassungsbehörden (Straßenverkehrsämtern) in Verbindung mit der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens erteilt.
Die Zulassungspflicht dient der Verkehrssicherheit. Fahrzeuge müssen bestimmten Bauvorschriften entsprechen, die in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der Fahrzeugteileverordnung (FTV) sowie in europäischen Richtlinien und Regelungen (z. B. 92/61/EWG) festgelegt sind.
Fahrzeuge, die entweder der StVZO oder den entsprechenden EG-Richtlinien entsprechen, erhalten eine Betriebserlaubnis. Für Einzelabnahmen gelten seit dem 1. Oktober 2000 ausschließlich die EG-Vorschriften für Abgasemissionen, Motoränderungen und Geräuschverhalten. Bestehende Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) für Krafträder blieben bis zum 16. Juni 2003 gültig.
Die Betriebserlaubnis wird erteilt, wenn das Fahrzeug alle relevanten Vorschriften erfüllt. Als Nachweis stellen die Zulassungsstellen einen Fahrzeugschein aus und vergeben ein amtliches Kennzeichen.
Sie bleibt gültig, bis sie:
ausdrücklich entzogen wird (z. B. bei Verkehrsunsicherheit),
das Fahrzeug endgültig außer Betrieb gesetzt wird oder
am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden, die die genehmigte Fahrzeugart verändern, eine Gefährdung erwarten lassen oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern.
Für den Gespannhersteller bedeutet das: Beim Umbau eines Solomotorrads zu einem Gespann erlischt zunächst die ursprüngliche Betriebserlaubnis. Erst nach erfolgreicher Abnahme durch eine Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA) und neuer Eintragung erhält das Gespann wieder eine gültige Betriebserlaubnis.