Straßenverkehrszulassungsordnung

Nach der StVZO gelten Krafträder mit Beiwagen als einspurige Fahrzeuge. Eine Sichtweise die fast hundert Jahre alt ist. Der Gesetzgeber geht immer noch davon aus, dass der Beiwagen am Motorrad abgenommen werden kann und ein Zweiradbetrieb (wahlweise) möglich ist.