Unter dem sogenannten Wahlweisebetrieb versteht man die Zulassung, ein Motorrad sowohl mit als auch ohne Beiwagen fahren zu dürfen. Bis zum Ende der 1960er-Jahre war diese Option häufig anzutreffen. Mit der steigenden Motorleistung moderner Motorräder und der fortschreitenden Entwicklung der Gespann-Fahrwerkstechnik spricht man heute jedoch nicht mehr vom „Kraftrad mit Beiwagen“, sondern vom "Gespann" als eigenständige Fahrzeuggattung. Diese technische Entwicklung wurde von den Behörden bislang nicht zur Kenntnis genommen. Der Grund liegt vermutlich am relativ geringen Bestand der zugelassenen Gespanne (2025 etwa 35.000).
Voraussetzung für den Wahlweisebetrieb ist eine geringere Umbautiefe, was stets ein Kompromiss darstellt. So können beispielsweise keine Autoreifen verwendet werden, auch Bremsen und Stoßdämpfer können nicht auf einen Einsatzzweck optimiert werden, sie müssen je nach Betriebsart – mit oder ohne Beiwagen – zwei komplett verschiedene Betriebszustände abdecken. Manche Gespannhersteller lehnen den Wahlweisebetrieb mit modernen Motorrädern grundsätzlich ab.
Bei den Schwenker- oder Pendelgespannen ist die technische Differenz zwischen Solo- und Gespannbetrieb geringer.