Seitenwagen

"Wie auf Händen getragen, fährt man im Seitenwagen"
Werbespruch aus den 1920er Jahren.

 

Der Begriff entstand um 1905 zur Unterscheidung, als es auch noch Vorsteckwagen und Anhängewagen gab. Noch heute ist dieser Begriff gebräuchlich, obwohl es Vorsteck- und Anhängewagen seit über hundert Jahren nicht mehr gibt. 

Heute wird meist vom Beiwagen gesprochen, welches auch der amtliche Begriff ist. Weitere Ausführungen bitte unter Beiwagen nachlesen.

Ob Seitenwagen - oder Beiwagen, Boot und Karosse - gemeint ist der seitlich angebrachte Mitläufer.

In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) finden sich weder der Begriff Seitenwagen oder Gespann. Der Gesetzgeber kennt nur den Beiwagen. So heißt es dann auch in den Fahrzeugpapieren: Für den Beiwagenbetrieb nicht geprüft, oder, Kraftrad mit Beiwagen.

Schon in der frühen Phase des Gespannbaus wurden in den Prospekten der Hersteller die Begriffe durcheinander geworfen: Beisteckwagen, Wagen, Boot, Karosse, Seitenwagen und Beiwagen. In den Prospekten der Hersteller wurden dann ab den 1920er vermehrt der Begriff Seitenwagen verwendet. Heute wiederum ist der Begriff Beiwagen häufiger zu finden.

Letzte Bearbeitung: 7. März 2026

❤ Das Gespann-Lexikon unterstützen

Dieses Lexikon ist ein idealistisches und nicht-kommerzielles Projekt. Server und Hosting kosten jedoch Geld. Du kannst ein Förderer werden und dies unterstützen. Schon eine kleine Spende, ab 5 Euro, hilft das Lexikon weiter auszubauen.

→ GoFundMe | → PayPal

Als Dankeschön: Sendest du deinen Zahlungsbeleg an gespann-lexikon@t-online.de, erhältst du ein Jahr lang jeden Monat eine Übersicht der neuen Einträge - auch ein Spendenaufkleber ist in Planung!