Gespann

Kraftrad mit Beiwagen, so die amtliche Bezeichnung, handelt es sich um ein dreirädriges Fahrzeug, bei dem das Beiwagenrad zum Hinterrad einen Vorlauf hat. Die Räder sind asymmetrisch angeordnet. Dies unterscheidet sich von einem Motordreirad (Trike), bei dem die Hinterräder auf gleicher Höhe laufen.

Siehe auch: Gespannfahren und Motorradgespann auf Wikipedia

Manche Publikationen verwirren mehr, als dass sie aufklären.

Aus einem Lexikon von 1965

"Seitenwagen, Beiwagen, beim Kraftrad ein am Rahmen seitlich angebrachtes, als Wanne oder Kasten ausgebildetes Zusatzfahrzeug mit einer nicht angetriebenen, bremsbaren Achse für Personen, Gepäck oder Güter. Der S. muss an mindestens drei Punkten an das Kraftrad angeschlossen werden. Zur besseren Lenkbarkeit müssen Kraftrad und S. einen Radsturz haben, die S-.Achse muss der Hinterachse voreilen (Vorspur)..."

 

Brockhaus Enzyklopädie, 2001

"Seitenwagen, Beiwagen, ein einrädriges Fahrzeug zur Personen oder Lastenbeförderung, das an Krafträder (Motorräder, seltener Motorroller) seitlich angeschlossen wird. Er besteht meist aus einem Rohrahmen und einer ungefedert aufgesetzten bootsförmigen Aufbau zur Personenbeförderung oder einem Kasten oder Pritschenaufbau für den Lastentransport. Das Seitenwagenrad ist gegen den Rahmen mit Blatt-, Schrauben,- Torsions- oder Gummifedern abgefedert..."

 

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gibt es keine Seitenwagen oder Gespanne. Der Gesetzgeber kennt nur den Beiwagen. So heißt es dann auch in den Fahrzeugpapieren: Für den Beiwagenbetrieb nicht geprüft, oder, Kraftrad mit Beiwagen.