Verordnung (EU) Nr. 168/2013:
Bei der Fahrzeugklasse L3e (Kraftrad mit Beiwagen) wird ein Betriebsbremssystem gefordert, bei dem mindestens die Bremsen der Vorder- und Hinterräder mittels einer einzigen Betätigungseinrichtung aktiviert werden. Wenn das Hinterrad und das Beiwagenrad durch dasselbe Bremssystem gebremst werden, gilt dieses als Hinterradbremse.
Die StVZO verlangt eine Mindestverzögerung von 3,6 m/s2, je Bremse am Motorrad. Bei einer Kombibremse sind es 5,4 m/s2. Dabei darf es zu keiner Spurabweichung kommen. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h entspricht dies einem Bremsweg von rund 107 Meter. Obwohl in der StVZO eine Beiwagenbremse explizit nicht vorgeschrieben ist, kann diese Vorgabe ohne eine Bremse am Beiwagen - ohne Spurabweichung - nicht erreicht werden.
Anmerkung:
Zeitgemäße Bremsen am Gespann erreichen aus 100 km/h einen Bremsweg von etwa 40 Meter.
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Alte Formulierungen (in Teilen nicht mehr relevant):
Die gesetzlichen Vorschriften über Bremsanlagen von Motorrädern und Gespannen finden sich im § 41 der StVZO und in der EG-Richtlinie 93/14/EWG bzw. der ECE-Regelung ECER78 wieder.
Gespanne bis zur Erstzulassung 1.10.1998 unterliegen hinsichtlich des Bremsverhaltens nur der StVZO. Es werden entweder zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen oder eine Bremsanlage mit zwei voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen gefordert, von denen jede auch dann wirksam sein muss, wenn die andere versagt. Für Motorräder und Gespanne hat sich die Bauweise mit zwei unabhängigen Bremsanlagen bewährt. Die vorgeschriebene mittlere Bremsverzögerung beträgt mindestens 2,5 m/s2 für jede der beiden Bremsanlagen. Dies entspricht z. B. einem Bremsweg von ca. 154 m bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 100 km/h.
Eine Feststellbremse ist in Deutschland nicht vorgeschrieben, eine Bremse am Beiwagen nur in Verbindung mit einem einachsigen ungebremsten Anhänger. Wenn die vorgeschriebene Bremsverzögerung den gesetzlichen Werten entspricht, ist somit – theoretisch – keine zusätzliche Beiwagenbremse erforderlich. Die Forderung ergibt sich jedoch aus dem Stand der Technik: Jeder Kleinwagen benötigt nur ca. ein Drittel des oben genannten Bremsweges. Das Eigenlenkverhalten eines Gespannes ohne Beiwagenbremse ist besonders bei einer Gefahrbremsungen als kritisch zu sehen.
Für Motorräder und Gespanne, die ab dem 1.10.1998 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die verschärften europäischen Anforderungen und Grenzwerte der Richtlinie 93/14/ EWG bzw. der ECER78. Beide Vorschriften sind als gleichwertig zu betrachten. Als allgemeine Anforderungen müssen Bremsen sich selbsttätig nachstellen oder leicht von Hand nachstellbar sein. Der Bremsflüssigkeitsstand muss bei hydraulischen Bremsen leicht kontrollierbar sein. Bremsbeläge dürfen kein Asbest enthalten.
Laut EG-Recht müssen Motorräder („Klasse L3-Fahrzeuge“) und Gespanne („Klasse L4-Fahrzeuge“ laut ECE-Recht) mit zwei Betriebsbremsanlagen mit unabhängigen Betätigungs- und Übertragungseinrichtungen ausgerüstet sein, wovon mindestens eine auf andere auf das Hinterrad einwirkt. Die Betriebsbremsanlagen können auch als Kombibremsen zusammenwirken (z. B. auf eine Bremsscheibe mit zwei Bremssätteln). Eine Feststellbremse ist in D nicht erforderlich.
Die sechs häufigsten Bremsen-Varianten
Variante 1
Handbremshebel wirkt auf die Vorderradbremse
Fußpedal wirkt auf die Hinterradbremse
Beiwagen ungebremst
(Damit ist die gesetzlich geforderte Bremsleistung nicht zu erbringen, da eine Spurabweichung immer stattfinden wird. Für Schwenker gilt dies nicht.)
Variante 2
Vorderradbremse mit Handbremshebel
Fußpedal auf Hinterrad- und Beiwagenbremse
Variante 3:
Vorne und Seite mit Handbremshebel
Hinterradbremse mit Fußpedal
Variante 4:
Vorderrad- und Beiwagenbremse über Handbremshebel
Hinterrad- und Beiwagenbremse mit Fußpedal
Variante 5:
Vorderrad- und Beiwagenradbremse über Handbremshebel
Das Fußpedal bremst alle Räder
Variante 6:
Handbremshebel bremst alle Räder
Fußbremspedal bremst alle Räder
(Vollintegralbremse)
Jede Variante verleiht einem Fahrzeug ein individuelles Bremsverhalten. Je höher die Geschwindigkeit ist, desto deutlicher treten die Eigenarten hervor.
Nach der Auffassung des Autors ist die Verwendung von Variante 1 bestenfalls noch bei historischen Fahrzeugen zu tolerieren.
REAKTIONSZEIT
Das Connected Motorcycle Consortium (CMC) hat 2022 eine erste Studie über die Reaktionszeit von Motorradfahrern auf optische Warnsignale veröffentlicht.
Auf dem Motorradsimulator versuchten die Forscher herauszufinden, wie lang die Reaktion des Fahrers auf eine Warnung durch intelligente Verkehrssysteme im Cockpit ausfällt und welche Zeit vergeht, bis eine adäquate Handlung in Bezug auf das Signal erfolgt.
Einige Ergebnisse im Überblick: In 16,7 % der Fälle wurde die rein visuelle Warnung überhaupt nicht erkannt. In den anderen Fällen lag die durchschnittliche Zeit zwischen dem Einsetzen der Meldung und dem Blick auf das Armaturenbrett bereits bei etwa einer Sekunde.
Die durchschnittliche Zeit zwischen dem Einsetzen der Benachrichtigung und dem »Gaswegnehmen« betrug etwa zwei Sekunden. Die durchschnittliche Zeit zwischen dem Einsetzen der Benachrichtigung und dem »Bremsen einleiten« betrug etwa 2,5 Sekunden.
Damit waren die Reaktionszeiten der Motorradfahrer immerhin besser als die der Pkw-Lenker.
https://www.cmc-info.net/rider-reaction-time.html
Historische Pedalanordnung
Links das Pedal für die Hinterradbremse, rechts für die Beiwagenradbremse.