ABS

1. Abkürzung für Antiblockiersystem.

Viele Gespannhersteller verwenden das ABS der Zugmaschine weiter. Obwohl nur L3e-Motorräder (Zweirädrige Krafträder über 50 cm³). der ABS-Pflicht unterliegen, nicht Motorräder der Klasse L4e (Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen). Das ABS der Zugmaschine unberührt gelassen oder deaktiviert. Gelegentlich wird das Beiwagenrad auch in das ABS integriert.

 

2. ABS Kunststoff (Acrylnitril-Butadien-Styrol-Kopolymer)

Wird gelegentlich für die Herstellung von Beiwagen oder Beiwagenteile verwendet.

Vorteile: