1. Abkürzung für Antiblockiersystem.
Viele Gespannhersteller verwenden das ABS der Zugmaschine weiter. Obwohl nur L3e-Motorräder (Zweirädrige Krafträder über 50 cm³). der ABS-Pflicht unterliegen, nicht Motorräder der Klasse L4e (Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen). Das ABS der Zugmaschine unberührt gelassen oder deaktiviert. Gelegentlich wird das Beiwagenrad auch in das ABS integriert.
2. ABS Kunststoff (Acrylnitril-Butadien-Styrol-Kopolymer)
Wird gelegentlich für die Herstellung von Beiwagen oder Beiwagenteile verwendet.
Vorteile:
Keine scharfen Kanten oder Ränder, die Verkehrsteilnehmer gefährden könnten
Robuste Struktur, um mechanische Belastungen zu widerstehen
Geeignet für die Zulassung im Straßenverkehr