ABS

1. Abkürzung für Antiblockiersystem.

Gespannhersteller verwenden das ABS der Zugmaschine teilweise weiter. Obwohl nur L3e-Motorräder (Zweirädrige Krafträder über 50 cm³). der ABS-Pflicht unterliegen, nicht Motorräder der Klasse L4e (Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen) (Stand 2015). Das Beiwagenrad in das ABS zu integrieren bietet keinen Vorteil (siehe Bremsen).

 

 

2. ABS Kunststoff (Acrylnitril-Butadien-Styrol-Kopolymer)

Wird gelegentlich für die Herstellung von Beiwagen oder Beiwagenteile verwendet. Hochwertige Dachboxen werden aus ABS gefertigt und gelegentlich, anstatt eines Beiwagenkarosse zur Personenbeförderung, als Lastenbeiwagen verwendet.

 

Vorteile von ABS Kunststoff: