Fahrzeughersteller können und müssen ihre Fahrzeuge vollständig nach den gültigen EG-Einzelrichtlinien (z. B. für Bremsen oder Luftverunreinigung) prüfen
lassen. Dies kann in Deutschland oder einem angeschlossenen EG-Staat durchgeführt werden. Der Hersteller muss Gewähr für eine gleichbleibende Fertigungsqualität bieten, die Übereinstimmung
der Folgefahrzeuge mit dem geprüften Fahrzeug muss sichergestellt sein. Als Dokument zur Erstellung der Fahrzeugbriefe und Erteilung der nationalen Betriebserlaubnis erstellen die Hersteller die sogenannten
EG-Typgenehmigungsbögen. Dieses Verfahren dient Herstellern, die Fahrzeuge in größerer Serie produzieren. Vorteil dieser Vorgehensweise: Ein typgeprüftes Fahrzeug aus dem Gebiet der
EG-Beitrittsstaaten kann z.B. problemlos in Deutschland zugelassen werden.