Zusatzbeleuchtung am Gespann erhöht die passive Sicherheit und taugt auch für die Individualisierung. Durch LED-Technik und liberalere Zulassungsvorschriften gibt es sehr viele Möglichkeiten.
Durch das dritte Rad und die Zweispurigkeit haben wir einen erweiterten Gestaltungsspielraum. Voraussetzung für den Einbau sind Elektrik Grundkenntnisse und ggf. ein Händler, der Originalzubehör freischaltet. Neben den populären Nebel- und Tagfahrlichtscheinwerfern können auch Fernlicht- oder Positionslichter angebaut werden. Begrenzungsleuchten und Nebelschlusslichter sind sehr spezielle Spielarten, die ebenfalls für Gespanne in Frage kommen.
Probleme & Popularität
Populär für Gespanne sind Positionslicht Blinker, wie sie zum Beispiel bei Paaschburg und Wunderlich unter den Markennamen Highsider und Shin-Yo (Modelle: Apollo, Colorado, Shorty) verkauft werden. Auch Kellermann hat neu die Modelle Bullet oder Atto im Programm. Unproblematisch, aber reglementiert ist der Einbau von Nebelscheinwerfern, die fast immer paarweise angeboten werden.
Für den Einsatz von Nebelscheinwerfern gelten bei unseren Gespannen die gleichen Vorschriften wie beim Auto. Erlaubt ist das permanente anschalten der Nebler nicht, aber wenn man die gängige Praxis betrachtet, kann man fast von einer Duldung sprechen.
Eine Zwangsschaltung wie bei Tagfahrlicht (TFL) am Auto, wo entweder TFL oder Abblendlicht an ist, gibt es für Motorräder nicht. (Stand 2019)
Vorschriften
Die europaweit gültigen Vorschriften für Beleuchtungseinrichtungen an Motorrädern mit Beiwagen findet man in den EG-Vorschriften 2009/67/EG Anhang V sowie 3/2014 Anh. IX. Eine Eintragungspflicht besteht nicht. §17 StVO (ohne „Z“) gilt immer – das ist eine Verhaltensvorschrift. Bezüglich Lichts am Tag gilt aktuell für Motorräder, dass diese auch am Tag entweder mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht gefahren werden müssen.“
Speziell für Gespanne gilt eine UN-ECE Vorschrift, die von jener für Solo-Motorräder (Klasse L3) abweicht: „Bei einem Krad mit Beiwagen (Klasse L4) gilt international die EG-RL 2009/67/EG“.
Begrenzungs- oder Positionsleuchten
Die Begrenzungsleuchten sind für Gespanne (zwei Stück vorne) nach StVZO §51 vorgeschrieben. In der Literatur geht es mit Position- und Begrenzungsleuchten etwas durcheinander. Sie sind ein und dasselbe und werden den Vorschriften nach wie Standlicht geschaltet.
Eine der beiden Begrenzungsleuchten muss an der Außenkante vom Beiwagen befestigt, die andere kann im Scheinwerfer verbaut sein. Sie müssen gemeinsam mit dem Fern- bzw. Abblendlicht brennen.
Einige Gespanne sind mit einem Suchscheinwerfer (max. 35 W, weißes Licht) ausgerüstet. Sie dürfen nicht zum Ausleuchten der Fahrbahn benutzt werden und müssen mit Kennzeichenbeleuchtung und Schlussleuchten geschaltet sein.
Umbauten an Gespannen müssen entsprechend den Regelungen der StZVO oder der EG-Regelung durchgeführt werden. Man darf anstelle der Vorschriften der StVZO eine dem Teilsystem entsprechende EG-Regelung anwenden, unabhängig von der Art der Zulassung (ABE, EG-BE, Einzel-BE). Dann muss diese EG-Vorschrift auch vollständig erfüllt sein.
Wesentlicher Unterschied der Regelungen ist die Anzahl der zugelassenen Scheinwerfer. Während die StVZO meist von einem Nebel-, Abblendlicht oder Fernlichtscheinwerfer spricht, sind es nach 2009/67EG und ECE-R 53 immer zwei.
Die StZVO ist die ältere Norm, die geschichtlich den aktuellen ECE Vorschriften hinterherhinkt. Inzwischen sind viele Paragraphen der StZVO mittlerweile lediglich Verweise auf die ECE Vorschrift. In den Regelungen werden auch Abstandsmaße definiert und darauf hingewiesen, dass bei sehr leistungsfähigen Scheinwerfern (ab 2000 Lumen) weitere automatische Einrichtungen zur Vermeidung von Blendwirkung Pflicht werden.
Nebelscheinwerfer haben eine breitere Lichtstreuung und dürfen deutlich tiefer als der Hauptscheinwerfer angebracht werden. E-geprüfte Komponenten die auch zusammengehören und die den Anbauvorschriften der StZVO entsprechen sind eintragungsfrei. Nach ECE-Zulassung sind auf dem Motorrad auch zwei zulässig.
Nebelscheinwerfer dürfen nur in einer bestimmten Ausführung als TFL eingesetzt werden: wenn sie dimmbar sind. Für TFL ist eine geringere Leuchtkraft vorgeschrieben. Sie werden ausschließlich gemeinsam mit Abblendlicht verwendet, dürfen aber auch bei temporärem Einsatz von Fernlicht angeschaltet bleiben.
Die besagten Nebelscheinwerfer mit TFL-Funktion gibt es bisher nur für Autos. Ähnliche verhält es sich mit einer ‚Nebelschlussleuchte-Warnblinkanlage‘, die zulässig wäre, aber kaum verfügbar ist.
Auch LED-Tagfahrlicht (TFL) gehört bei älteren Fahrzeugen zum beliebten Zubehör. TFL und Abblendlicht sowie andere Frontlichter dürfen nicht gleichzeitig benutzt werden
Die StVO (§17) wurde dahingehend am 1.4.2013 geändert, so das TFL für Motorräder tagsüber alternativ zum Abblendlicht möglich ist. Automatische Schaltungen bei Nachrüstungen gibt es bisher nicht.
Beitrag in MG 171, 2019
Marktübersicht
Zu allen Arten von Zusatzscheinwerfern gibt es zahlreiche Produkte bei Paaschburg und Wunderlich mit ihren Marken Shin-Yo (jap.: Vertrauen) und Highsider, SW-Motech, Louis, Touratech, Polo, Wunderlich, Motea, Koso und einigen anderen. Originalzubehör ist oft sehr spezifisch und unterliegt meist besonderen Einbauvorschriften (CAN-Bus). Vor allzu billigen Produkten aus dem Versandhandel kann nur gewarnt werden. Hier gibt es teils keine Gewährleistung und es sind gefälschte E-Nummern im Umlauf.
Positionslicht im Spiegel
Die HIGHSIDER STEALTH -X3 Lenkerspiegel mit LED Positionslicht (max. 5 W) sind ein neues Produkt, das sich für eine bessere Sichtbarkeit von vorne eignet. Auf Wunsch kann eine Schaltbox dazu geordert werden, die das Positionslicht beim Blinkvorgang abschaltet.
Die längliche Flächen-LED kann man auch separat als Einzelteil bekommen. Die Schaltung von Positionslicht entspricht dem von Motorradstandlicht, das nach ECE-Zulassung nach umdrehen des Zündschlüssels immer an ist.
Der Hersteller schreibt, dass bei CAN-Bus Elektrik oder bei manchen ABS Fahrzeugen nach Montage eine Fehlermeldung ausgegeben werden kann. Dann ist es notwendig, einen Wiederstand vor das Positionslicht zu schalten.
Atto DF, ein Mikro Blinker mit integriertem Rück- und Bremslicht, und Bullet, mit Brems-Rücklicht-Funktion, sind Positionslichter von Kellermann, die sich ebenfalls für Gespann und Beiwagen eignen.
Nebelscheinwerfer:
Tipp: Evo Serie von SW-Motech: Komplett mit typenspezifischen Kabelbaum und Schaltrelais kommt die EVO-Serie von SW-Motech daher. Je 12 Watt und 1050 Lumen bringen die Nebelscheinwerfer im wertigen Aluminiumgehäuse mit breiter Strahl-Charakteristik. Sie sind populärer als die Fernlichtvariante, die wegen der Reglementierung noch seltener angeschaltet werden darf. Der Anbausatz ist komplett für verschiedene Rohrdurchmesser ausgelegt und wird mit Befestigungsmaterial geliefert.
Originalzubehör, z. B. URAL
„Zusatzscheinwerfer sind bei Ural Zubehör, wir haben kein Modell verfügbar, an dem Zusatzscheinwerfer Grundausstattung ist“, schreibt uns Hari Schwaighofer von Ural Motorcycles aus Österreich. Für die üppig ausgestattete Ural Ranger Asphalt gibt es original Nebel-Zusatzscheinwerfer. Auch ein Suchscheinwerfer für den Beiwagen ist lieferbar.
Anbau bei CAN-Bus Elektronik
Die Erfahrungen für den Einbau von Zusatzscheinwerfern in Motorräder mit Bus-Elektronik sind recht unterschiedlich. Bei BMW müssen Zusatzscheinwerfer aus dem Originalzubehör über die ZFE freigeschaltet werden. Die Elektronik nimmt dann einen reservierten Platz in der Bordelektronik ein. Die Freischaltung beim Händler ist meist kostenpflichtig, weil auch Händler eine Gebühr für die Nutzung des „Aftersales Online System“ (AOS) für Wartungs-/ Reparatur- und Diagnosedaten zahlen müssen.
Bei mehreren Zubehör-Scheinwerfern, die wir an eine 2012er F 800 GS getestet haben, war der Zugriff auf das Steuergerät hingegen nicht notwendig. Besonders, wenn ein neuer Verbraucher direkt an die Batterie und mit eigenem Relais und Schalter (also nicht an eine vorgesehene Zubehörschnittstelle) angeschlossen wird, funktionieren sie separat zum bestehenden CAN-Bus System.
Highsider erwähnt, dass bei manchen CAN-Bus Motorräder oder welchen mit ABS bei Verbrauchern mit wenig Stromaufnahme ein Widerstand geschaltet werden muss. Pauschale Lösungen für den Umgang mit CAN-Bus gibt es leider nicht.
Fazit:
Es gibt viel zu beachten und ein üppiges Angebot. Wer permanentes Licht zum Fahrlicht möchte, hält am Besten nach Positions- und Begrenzungslichtern sowie TFL Ausschau. Vor der Anschaffung von Original-Zusatzscheinwerfern besser mit dem Händler sprechen.
Markus Golletz