Gespanne versichern
Versicherungsvergleiche sind kaum möglich. Zu unterschiedlich sind Bedingungen der Versicherer. Das fängt bei verschiedenen Deckungssummen an und hört bei unterschiedlichen Selbstbeteiligungsbeträgen auf. Bei einem ist eine jährliche Fahrleistung berücksichtigt, beim nächsten der abgeschlossene Garagenstellplatz. Auch die Regionalklassen spielen bei der Beitragsberechnung eine Rolle.
Fakt ist, es gibt Versicherungen die den Beiwagen mitversichern - ohne Zuschläge. Meist finden sich diese Angaben aber nicht auf den Internetportalen. Bewährt hat sich immer das Gespräch mit Vertretern einer Generalagentur. Sie wissen, im Gegensatz zu den anonymen Tarifrechnern im Internet, was ein Stammkunde wert ist.
Die Haftpflichtversicherung
Gesetzlich vorgeschrieben. Deckt Schadensersatzansprüche, z.B. Schäden beim selbst verschuldeten Unfall am gegnerischen Fahrzeug, aber auch Personenschäden der eigenen Passagiere, sofern sie nicht Versicherungsnehmer sind.
Die reine Haftpflichtversicherung für ein Gespann wird nach den Motorradtarifen berechnet. Hier gibt es keine Unterschiede. Nur bei Teil- und Vollkasko werden in den meisten Fällen Aufpreise je nach Wert des Umbaus und des Beiwagens verlangt. Bei einem günstigen Tarif achten Sie bitte unbedingt darauf, dass der Gespannumbau und der Beiwagen im Vertrag aufgeführt sind.
Die Teilkaskoversicherung
Optional. Deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, für die kein anderer Fahrzeugführer verantwortlich ist, zum Beispiel bei Brand, Diebstahl und unmittelbarer Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Auch Schäden durch Unfälle mit Haarwild gehören dazu.
Die Vollkaskoversicherung
Optional. Sie deckt ebenfalls nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. Hinzu kommen: Vandalismus, mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde sowie selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug (außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit), Schäden, wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln oder zahlungsunfähig ist sowie wenn der Schadenverursacher nicht haftbar zu machen ist (zum Beispiel Kleinkinder).