Umbau zum Gespann

Beim Umbau eines L3e-Motorrads (Zweirad) zum L4e-Fahrzeug (mit Beiwagen) prüft TÜV/Dekra im Rahmen einer Änderungs- bzw. Einzelabnahme, ob alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die neue Fahrzeugart „Motorrad mit Beiwagen (L4e)“ erfüllt sind.

 

Formale Grundlage

Rechtsbasis sind vor allem StVZO (Bau/Betrieb), FZV (Fahrzeugklasse L4e in den Papieren), die EU-Typgenehmigungsregeln für L-Fahrzeuge sowie die Vorschriften zur Änderungsabnahme/Einzelabnahme (u.a. § 19, § 21 StVZO).

Bei Umbauten ohne passendes Teilegutachten/ABE für den Beiwagen-Anbau ist typischerweise ein Gutachten für eine Einzelbetriebserlaubnis erforderlich. Der Bootskörper selbst gehört nicht zum Prüfungsumfang.

 

Typische technische Anforderungen des Prüfers

 

Dokumente und Nachweise, die verlangt werden können

 

Ergebnis bei Dekra/TÜV

Bei positivem Ergebnis erstellt der Sachverständige ein Gutachten zur Änderung der Fahrzeugart von L3e auf L4e, das die Zulassungsstelle als Grundlage für neue Fahrzeugpapiere (Eintrag „Motorrad mit Beiwagen (L4e)“) nutzt.

Werden Festigkeit, Bremsleistung oder sonstige sicherheitsrelevante Punkte nicht ausreichend nachgewiesen, kann der Prüfer zusätzliche Nachweise (Gutachten, Verstärkungen, andere Komponenten) verlangen oder die Abnahme verweigern. Siehe auch Bremsen.

Für ein konkretes Projekt lohnt es sich, frühzeitig mit einem Sachverständigen (TÜV, DEKRA etc.) zu sprechen und den geplanten Umbau mit Teilenachweisen und Skizzen durchzugehen, um die geforderten Nachweise zielgerichtet zusammenzutragen.

 

Prüfbedingungen (Auswahl aus UN-R 13-H)

Diese Prüfungen werden bei Typgenehmigungen durch KBA/TÜV herangezogen; für Einzelabnahmen (§21 StVZO) prüft der Gutachter die Einhaltung analog (z.B. Rollenprüfstand, Probefahrt), wobei Mindestverzögerungen ≥3,6–5,8 m/s² erwartet werden.

 

Siehe auch Typgenehmigung, Kleinserie

 

Der Typgenehmigungsbogen

Ein Typgenehmigungsbogen (z. B. EG-Typgenehmigung oder Datenblatt) für Fahrzeuge – auch für Motorräder mit Beiwagen – hat ein standardisiertes Schema. Die Grundlage stammt u. a. aus der EU-Richtlinie für Fahrzeugtypgenehmigungen, z. B. Anhang VI der Richtlinie 2007/46/EG.

Hier ein vereinfachtes Muster, wie so ein Typgenehmigungsbogen für ein Motorrad mit Beiwagen aussehen kann.

 

Muster – Typgenehmigungsbogen

Kraftrad mit Beiwagen

Typgenehmigungsbehörde: (KBA – Kraftfahrt-Bundesamt / zuständige Behörde)

EG-Typgenehmigungsnummer: e1*168/2013*XXXX*00

 

1. Allgemeine Angaben

Hersteller

Beispiel: Motorradwerke GmbH

Handelsbezeichnung

Modell XY 750 Gespann

Fahrzeugklasse

L4e (Kraftrad mit Beiwagen)

Typ

XY750-S

Variante / Version

V1 / Standard

Fahrzeug-Ident-Nr. (FIN)

XXXXXXXX

 

2. Massen

Leergewicht

400 kg

Zulässige Gesamtmasse

600 kg

Zulässige Achslast vorne

200 kg

Zulässige Achslast hinten

250 kg

Zulässige Last Beiwagenrad

150 kg

 

3. Motor

Motorbauart

4-Takt Boxer

Hubraum

750 cm³

Leistung

35 kW bei 6500 min⁻¹

Kraftstoff

Benzin

Abgasnorm

Euro 5

 

4. Fahrwerk

Anzahl Räder

3

Radstand

1500 mm

Spurweite Beiwagen

1150 mm

Reifengröße vorne

120/70 R17

Reifengröße hinten

150/70 R17

Reifen Beiwagen

135/70 R15

 

5. Abmessungen

Länge

2400 mm

Breite

1650 mm

Höhe

1200 mm

 

6. Geräusch / Umwelt

Standgeräusch

95 dB(A)

Fahrgeräusch

78 dB(A)

CO-Emission

110 g/km

 

7. Genehmigung

Genehmigungsdatum

12.05.2024

Prüfstelle

Technischer Dienst (z. B. TÜV / DEKRA)

Unterschrift

Behörde

* Für Motorräder mit Beiwagen lautet die EU-Fahrzeugklasse L4e.

* In Deutschland tauchen die wichtigsten Daten später in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) auf.

* Ein TÜV-Datenblatt ist Fahrgestellnummer-bezogen und wird individuell erstellt. Es ersetzt kein Gutachten, sondern liefert nur die technischen Daten für die Prüfung.

 

 

Liste der verwendeten Quellen:

Gesetze Verordnungen und Vorschriften können sich ändern - daher, alle Angaben ohne Gewähr.

Letzte Bearbeitung: 15. März 2026

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