Beim Umbau eines L3e-Motorrads (Zweirad) zum L4e-Fahrzeug (mit Beiwagen) prüft TÜV/Dekra im Rahmen einer Änderungs- bzw. Einzelabnahme, ob alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die neue Fahrzeugart „Motorrad mit Beiwagen (L4e)“ erfüllt sind.
Formale Grundlage
Rechtsbasis sind vor allem StVZO (Bau/Betrieb), FZV (Fahrzeugklasse L4e in den Papieren), die EU-Typgenehmigungsregeln für L-Fahrzeuge sowie die Vorschriften zur Änderungsabnahme/Einzelabnahme (u.a. § 19, § 21 StVZO).
Bei Umbauten ohne passendes Teilegutachten/ABE für den Beiwagen-Anbau ist typischerweise ein Gutachten für eine Einzelbetriebserlaubnis erforderlich. Der Bootskörper selbst gehört nicht zum Prüfungsumfang.
Typische technische Anforderungen des Prüfers
Rahmen/Fahrwerk/Lenkung: Nachweis ausreichender Festigkeit des Motorrad-Rahmens und der Befestigungspunkte des Beiwagens (häufig mit Herstellerfreigabe oder technischem Gutachten), stabiler Geradeauslauf und Fahrverhalten beim Bremsen/Beschleunigen.
Bremsanlage: Gespann muss ausreichende Bremswirkung und Spurtreue aufweisen; beim Anbau zusätzlicher Bremsen (z.B. Beiwagenbremse) verlangt der Prüfer in der Regel geprüfte Komponenten (ABE/EG/ECE-Kennzeichnung) und eine funktionsgerechte Abstimmung des Gesamtsystems. ("Typische technische Anforderungen des Prüfers", siehe unten)
Beleuchtung/Elektrik: Beiwagen-Leuchten, Rückstrahler, ggf. Blinker müssen den einschlägigen Vorschriften entsprechen und korrekt angebaut sein (ECE-Kennzeichen, richtige Position, Symmetrie).
Abmessungen/Gewichte: Gesamtbreite, Achslasten, Gesamtgewicht, Stütz- und Kippverhalten des Gespanns; ggf. Anpassung der zulässigen Beladung oder Sitzplätze.
Betriebssicherheit: Keine Konflikte mit Reifenfreigängigkeit, Lenkanschlag, Fußrasten, Auspuffanlage etc.; das Fahrverhalten des Gespanns darf keine unvertretbaren Risiken erzeugen, auch bei Vollbremsung und Ausweichmanövern.
Dokumente und Nachweise, die verlangt werden können
Teilegutachten/ABE/EG- oder ECE-Genehmigungen für Beiwagen, Anbauteile, Bremskomponenten, Fahrwerksänderungen.
Herstellerfreigaben oder statische Gutachten für den Beiwagenanbau, wenn der Serienrahmen nicht ausdrücklich für Beiwagen vorgesehen ist.
Ggf. vorhandene frühere Gutachten identischer Umbauten (gleicher Fahrzeugtyp, gleicher Beiwagentyp) als Referenz.
Ergebnis bei Dekra/TÜV
Bei positivem Ergebnis erstellt der Sachverständige ein Gutachten zur Änderung der Fahrzeugart von L3e auf L4e, das die Zulassungsstelle als Grundlage für neue Fahrzeugpapiere (Eintrag „Motorrad mit Beiwagen (L4e)“) nutzt.
Werden Festigkeit, Bremsleistung oder sonstige sicherheitsrelevante Punkte nicht ausreichend nachgewiesen, kann der Prüfer zusätzliche Nachweise (Gutachten, Verstärkungen, andere Komponenten) verlangen oder die Abnahme verweigern. Siehe auch Bremsen.
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Für ein konkretes Projekt lohnt es sich, frühzeitig mit einem Sachverständigen (TÜV, DEKRA etc.) zu sprechen und den geplanten Umbau mit Teilenachweisen und Skizzen durchzugehen, um die geforderten Nachweise zielgerichtet zusammenzutragen. |
Prüfbedingungen (Auswahl aus UN-R 13-H)
Allgemeine Bedingungen: Prüfungen bei 20–40 °C Reifen-/Oberflächentemperatur, Reibwert μ=0,8 (hochadhäsiv), definierte Beladung (leer/voll), kalte/warme Bremsen; Pedal-/Handkraft max. 250–400 N.
Typ-I-Prüfung (kalt): Vollbremsung aus 100–120 km/h (bei L4e), Mindestverzögerung je nach Achse ≥50–65% des technischen Maximums, Spurabweichung <1.500 mm aus 3 m Spurmittellinie, keine Blockaden.
Typ-II-Prüfung (warm): 15 Bremsungen aus 80% v_max mit 1 min Pausen, Verzögerung im 11.–15. Bremsvorgang ≥60% des Typ-I-Werts, kein Fading >20%.
Typ-0-Prüfung (Fading): 20 Bremsungen aus 50–80 km/h mit 2 s Verweilzeit bei 4 m/s², Erholung nach Abkühlung ≥ Typ-I-Niveau.
Spurtreue/Druckausgleich: Bremsdruckdifferenz links/rechts pro Achse ≤30–50 bar, Ausgleich innerhalb 1 s ≥75% Endwert, keine seitliche Beschleunigung >0,3 g.
Diese Prüfungen werden bei Typgenehmigungen durch KBA/TÜV herangezogen; für Einzelabnahmen (§21 StVZO) prüft der Gutachter die Einhaltung analog (z.B. Rollenprüfstand, Probefahrt), wobei Mindestverzögerungen ≥3,6–5,8 m/s² erwartet werden.
Siehe auch Typgenehmigung, Kleinserie
Der Typgenehmigungsbogen
Ein Typgenehmigungsbogen (z. B. EG-Typgenehmigung oder Datenblatt) für Fahrzeuge – auch für Motorräder mit Beiwagen – hat ein standardisiertes Schema. Die Grundlage stammt u. a. aus der EU-Richtlinie für Fahrzeugtypgenehmigungen, z. B. Anhang VI der Richtlinie 2007/46/EG.
Hier ein vereinfachtes Muster, wie so ein Typgenehmigungsbogen für ein Motorrad mit Beiwagen aussehen kann.
Muster – Typgenehmigungsbogen
Kraftrad mit Beiwagen
Typgenehmigungsbehörde: (KBA – Kraftfahrt-Bundesamt / zuständige Behörde)
EG-Typgenehmigungsnummer: e1*168/2013*XXXX*00
1. Allgemeine Angaben
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Hersteller |
Beispiel: Motorradwerke GmbH |
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Handelsbezeichnung |
Modell XY 750 Gespann |
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Fahrzeugklasse |
L4e (Kraftrad mit Beiwagen) |
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Typ |
XY750-S |
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Variante / Version |
V1 / Standard |
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Fahrzeug-Ident-Nr. (FIN) |
XXXXXXXX |
2. Massen
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Leergewicht |
400 kg |
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Zulässige Gesamtmasse |
600 kg |
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Zulässige Achslast vorne |
200 kg |
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Zulässige Achslast hinten |
250 kg |
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Zulässige Last Beiwagenrad |
150 kg |
3. Motor
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Motorbauart |
4-Takt Boxer |
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Hubraum |
750 cm³ |
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Leistung |
35 kW bei 6500 min⁻¹ |
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Kraftstoff |
Benzin |
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Abgasnorm |
Euro 5 |
4. Fahrwerk
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Anzahl Räder |
3 |
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Radstand |
1500 mm |
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Spurweite Beiwagen |
1150 mm |
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Reifengröße vorne |
120/70 R17 |
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Reifengröße hinten |
150/70 R17 |
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Reifen Beiwagen |
135/70 R15 |
5. Abmessungen
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Länge |
2400 mm |
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Breite |
1650 mm |
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Höhe |
1200 mm |
6. Geräusch / Umwelt
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Standgeräusch |
95 dB(A) |
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Fahrgeräusch |
78 dB(A) |
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CO-Emission |
110 g/km |
7. Genehmigung
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Genehmigungsdatum |
12.05.2024 |
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Prüfstelle |
Technischer Dienst (z. B. TÜV / DEKRA) |
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Unterschrift |
Behörde |
* Für Motorräder mit Beiwagen lautet die EU-Fahrzeugklasse L4e.
* In Deutschland tauchen die wichtigsten Daten später in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) auf.
* Ein TÜV-Datenblatt ist Fahrgestellnummer-bezogen und wird individuell erstellt. Es ersetzt kein Gutachten, sondern liefert nur die technischen Daten für die Prüfung.
Liste der verwendeten Quellen:
https://www.kba.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/L/L_Fahrzeuge.html?view=renderHelp&nn=645860
https://www.kba.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/L/L_Fahrzeuge.html
https://leverkusen.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/58920/show
https://www.gesetze-im-internet.de/fztv/anlage_2_teil_1.html
https://motor-kritik.de/sites/default/files/Amtsbl_EU_Bremsen.pdf
https://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?t=27725&start=20
https://www.eurlexa.com/act/en/32013R0168/02013R0168-20241127/text
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/un-ece-regelungen.html
https://gesetze.legal/eu/rl_2007_46_eg/anhang_vi?utm_source=chatgpt.com "ANHANG VI RL 2007/46/EG (MUSTER DES TYPGENEHMIGUNGSBOGENS) - Europäisches Sekundärrecht
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