Der Verein deutscher Ingeneure (VDI) definiert den Stand der Technik. Es sind darunter alle allgemein zugänglichen Erkenntnisse zu verstehen die sich
1. in der Praxis bewährt haben, und
2. über die bei Fachleuten jedoch nicht unbedingt eine übereinstimmende Meinung vorliegt.
Die (allgemein) anerkannten Regeln der Technik sind Technikklauseln für den Entwurf und die Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten. Sie müssen nicht kodifiziert sein, sind es aber in der Regel. Sie haben sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt. (Quelle: Wikipedia)