Gespannhersteller unterliegen in Deutschland dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
Einige der wesentlichen Grundlagen:
Wer ein fehlerhaftes Produkt in Verkehr bringt, haftet für daraus resultierende Personen- oder Sachschäden, selbst wenn kein Verschulden vorliegt.
Das Produkt muss dem Stand der Technik entsprechen (Produktsicherheitspflicht).
Sicherheitsnormen, Prüfverfahren und ggf. Typgenehmigungen sind einzuhalten.
Gesetzliche Vorschriften der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sind zu beachten
Herstellername, Typbezeichnung, Seriennummer etc. sind dauerhaft am Fahrzeug anzubringen
Hinweise auf Gebrauch, Wartung, Sicherheit, Warnhinweise. Klar verständlich und für den typischen Benutzer (inklusive Nichtfachleute) formuliert (Bedienungsanleitung).
Gewährleistung (Vertrag) – Fehlerhaftigkeit bei Übergabe, etc.
Garantiebedingungen sollten transparent sein, eine Haftung lässt sich nicht komplett ausschließen.
Detaillierte Anleitung zur Montage (bei wahlweise Betrieb) und zur Wartung