Patente zeigen die technische Entwicklungsgeschichte von Motorradgespannen.
(Die Liste ist nicht vollständig)
Frühe Entwicklungen (1903-1930)
1903 - W.J. Graham (Großbritannien): Erstes offizielles Patent für einen Motorrad-Seitenwagen. Graham Brothers, Enfield, Middlesex erhielt am 29. April 1903 ein französisches Patent auf einen Seitenwagen als "Beisteckwagen".
1912 - Thomas Frederick Watson: Patent für den klappbaren Beiwagen, gründete "The Watsonian Folding Sidecar Co" in Birmingham.
1913 - Hugo H. Young (USA): Patent auf einen Seitenneiger (Pendelseitenwagen), beantragt 1913, erteilt am 31. Juli 1917. Gründete mit Carl F. Dudte die Flexible Sidecar Co. (später Flxible Co.) in Ohio.
1913 - Earl Johnson (Harlan, Iowa): Patent für ein Seitenwagen-Chassis mit einem Rad, das sich mit dem Motorrad neigt.
1925 - Carl Siewecke (Deutschland): Patent auf einen Pendelseitenwagen am 16. Dezember 1925. Imperia fertigte nach diesem Prinzip ab 1926 Pendelseitenwagen für Seitenwagen-Rennen.
1929 - P.V. Mokharov (Sowjetunion) / H.P. Baughn (Großbritannien): Erste Anwendung eines angetriebenen Seitenwagenrads (Zweiradantrieb).
1930 - Walter Stoye (Deutschland): Patent auf eine "Vorrichtung zum lösbaren Befestigen von Beiwagen an Kraftzweirädern" - der berühmte Stoye-Kugelschnellverschluss, der in den 1930er Jahren von allen deutschen Seitenwagenherstellern übernommen wurde.
Spätere Entwicklungen (1935-1990)
1935 - Heinz Kloster (Essen-Borbeck, Deutschland): Patent Nr. 631609 für eine besondere Art der Aufhängung mit nur zwei Gelenkpunkten am tiefstmöglichen Punkt der Motorradlängsachse.
1935 - Jeanneret (Frankreich): Entwicklung eines Pendelseitenwagens für Gnome et Rhône-V2.
1938 - Alfred Jockisch: Entwicklung des Pendelseitenwagens der Marke "Juwel" für den Straßenverkehr.
1958 - Canterbury GMC 8 Fahrgestell.
1970er Jahre - Wally Walneck: Equalean Parallelschwenker in kleiner Serie gefertigt.
Ab 1990 - EZS (Niederlande): Parallelschwenker "Flexit" nach Patenten von Hannes Myburgh.
1986-1990 - ARMEC (Schweiz): Sidewinder mit Parallelschwenker-Konzept.
1990-1998 - Side-Bike (Frankreich): Modell Toro, Seitenneiger für öffentlichen Verkehr.
Moderne deutsche Patente und Gebrauchsmuster
DE202009009438U1: Gebrauchsmuster für "Montageplatte für Motorrad, Umbau vom Gespann mit Antrieb auf Motorrad Solo" - Achsantriebmontageplatte, die den Umbau eines Motorradgespanns mit Allradantrieb auf ein Gespann ohne Beiwagenantrieb oder auf ein Solo-Motorrad ermöglicht.
DE10152605B4: Patent für "Rahmenkonstruktion für einen Motorradbeiwagen" - Beschreibt eine gelenkige Rahmenkonstruktion, die es dem Beiwagen ermöglicht, die Neigung des Motorrads zu übernehmen, mit Blockiervorrichtung zur Verhinderung des Umkippens.
EP 0 352 132 A2: Europäisches Patent für kurvenneigbare Gespanne mit gelenkiger Verbindung zwischen Motorrad und Beiwagen.
US 4 477 097: US-Patent für kurvenneigbare Kombinationen aus Motorrad und Beiwagen.
Deutsche Hersteller mit Schutzrechten:
Walter Lefèvre - Patentierte Achsschenkellenkung (2008)
Sauer Sidecar - Mehrere Gebrauchsmuster (Vorderschwinge, Schräglenker-Langschwingenfahrwerk)
Aktuelle Entwicklung
Honda Design-Patent (August 2024): Modernes Patent für einen elektrisch angetriebenen Seitenwagen mit Lastsensoren in den Befestigungsbügeln. Das System verwendet einen unabhängigen Elektromotor im Seitenwagen, der über Sensoren gesteuert wird, um die Fahrdynamik zu optimieren
Watsonian-Squire mit Patenten:
Der älteste noch existierende Beiwagenhersteller der Welt hat mehrere historische Patente:
1912: Thomas Frederick Watson patentierte den "collapsible sidecar" (klappbaren Beiwagen) - das Gründungspatent der "Patent Collapsible Sidecar Company Ltd."
1926: Patent für das Kwikfit-Chassis - ein Schnellbefestigungssystem.
Diese Patente sind längst abgelaufen, aber die Firma existiert noch und produziert bis heute Beiwagen
Patente schützen technische Erfindungen für bis zu 20 Jahre. Gebrauchsmuster (das "kleine Patent") schützen für bis zu 10 Jahre. In Deutschland werden seit 1891 Gebrauchsmuster eingetragen. Die Kennzeichnung "DBGM" steht für "Deutsches Bundes-Gebrauchsmuster"
Quellen: DEPATISnet (Deutsches Patent- und Markenamt) - Google Patents - Europäisches Patentamt (EPA)