Gespanne versichern

Versicherungsvergleiche

Versicherungsvergleiche sind bei der Haftpflichtversicherung möglich.
Bei den Kaskotarifen hingegen nicht. Die Bedingungen der Versicherer unterscheiden sich erheblich, beginnend bei den Deckungssummen und endend bei den vereinbarten Selbstbeteiligungen. Während bei einem Anbieter eine jährliche Fahrleistung berücksichtigt wird, fließt bei einem anderen der vorhandene Garagenstellplatz in die Beitragsberechnung ein. Zusätzlich spielen die jeweiligen Regionalklassen eine maßgebliche Rolle bei der Prämienkalkulation.

 

Gespann versichern ohne Zuschlag

Fakt ist: Es gibt Versicherungsgesellschaften, die den Beiwagen in den Kaskotarifen ohne Zuschlag mitversichern. Entsprechende Hinweise finden sich jedoch meist nicht auf den gängigen Internetportalen. Bewährt hat sich daher das persönliche Gespräch mit Vertretern einer Generalagentur. Diese wissen, im Gegensatz zu anonymen Online-Tarifrechnern, sehr genau, welchen Stellenwert ein Stammkunde oder auch ein potenzieller Neukunde hat.

Lehnt eine Versicherungsgesellschaft eine zuschlagsfreie Kaskoversicherung mit dem Argument ab, die Tarife gälten nur für Fahrzeuge „ab Werk“, sollte um die Beantwortung folgender Frage gebeten werden: Wie werden Fahrzeuge wie Jialing, Mash, Ural, Changjiang und andere Hersteller eingestuft, die Gespanne serienmäßig ab Werk anbieten?

Eine weitere Frage betrifft den Tarif für Fahrzeuge, die sowohl mit als auch ohne Beiwagen betrieben werden können. Ebenso relevant ist die Nachfrage, auf welchen statistischen Grundlagen Schadensrisiko und Schadenshäufigkeit für motorisierte Zweiräder mit Beiwagen festgelegt werden, hierzu zählen auch Roller-Gespanne. In Deutschland sind insgesamt rund 40.000 Gespanne zugelassen, von denen lediglich ein Teil aufgrund der Schlüsselnummern, mit dem Anbauteil Seitenwagen, eindeutig als Gespann zugeordnet werden kann.

Grundsätzlich ist es ratsam, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen. So sind bei manchen Versicherern alle fest mit dem Motorrad verbundenen Teile ohne Zusatzprämie mitversichert, damit ausdrücklich auch der Beiwagen einschließlich des Umbaus.

 

Die Haftpflichtversicherung

Gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schadensersatzansprüche ab, etwa bei selbst verschuldeten Unfällen mit Schäden am gegnerischen Fahrzeug sowie bei Personenschäden der eigenen Mitfahrer, sofern diese nicht selbst Versicherungsnehmer sind.

Die Haftpflichtversicherung für ein Gespann wird nach den regulären Motorradtarifen berechnet, Unterschiede bestehen hier nicht. Erst bei Teil- und Vollkasko werden in den meisten Fällen Aufpreise erhoben, abhängig vom Wert des Umbaus und des Beiwagens. Bei besonders günstigen Tarifen ist zwingend darauf zu achten, dass sowohl der Gespannumbau als auch der Beiwagen ausdrücklich im Versicherungsvertrag aufgeführt sind.

 

Die Teilkaskoversicherung

Optional. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, für die kein anderer Verkehrsteilnehmer verantwortlich ist, etwa durch Brand, Diebstahl oder unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Auch Schäden infolge von Unfällen mit Haarwild sind eingeschlossen.

 

Die Vollkaskoversicherung

Ebenfalls optional. Sie umfasst alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und deckt darüber hinaus Schäden am eigenen Kraftfahrzeug durch Vandalismus, mut- oder böswillige Beschädigung durch Dritte sowie selbst verschuldete Unfälle, ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Zusätzlich sind Schäden versichert, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann, zahlungsunfähig ist oder nicht haftbar gemacht werden kann, etwa im Fall von Kleinkindern.

Letzte Bearbeitung: 7. März 2026

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