Gespann-Import

Gespanne die im Ausland gekauft werden, brauchen eine Zulassung in Deutschland.
Bei neuen Gespannen kann es durchaus sinnvoll sein, dies über einen Gespannhersteller in Deutschland zu organisieren.

Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen ist das Procedere schwierig, egal ob das Gespann aus einem EU-Land kommt oder nicht. Die Prüfkriterien sind unterschiedlich und die Behörden beharren auf regionalstaatliche Vorgaben, auch innerhalb der EU.

In Deutschland kann es durchaus sein, dass der TÜV Nord eine Zulassung mit unüberwindliche Hürden verhindert, und der TÜV Süd sie ermöglicht - oder umgekehrt. Da hier auch gewinnorientierte Interessen im Spiel sind, ist auf eine einheitliche Regelung wohl nicht zu hoffen.

 

Beispiele:

Import aus Frankreich

Man sollte glauben, innerhalb der EU und ganz besonders ob der vielbeschworenen deutsch-französischen Freundschaft sei die grenzübergreifende Zulassung eines Neufahrzeugs kein Problem. Doch es gibt noch immer nationale Homologationsverfahren. In Frankreich kann der Hersteller statt der teureren und aufwendigeren EU-Homologation mit COC-Papieren (Certificate of Conformity) auch bei der Homologations-Instanz DREAL eine Einzelabnahme mit RTI (réception titre individuelle) beantragen.

Das macht zum Beispiel Alternative Side-car: Eine Kleinserienabnahme lohnt kaum, wenn man überwiegend Einzelstücke herstellt. Dummerweise ist eine Prüfung nach RTI zwar sehr umfangreich, erfüllt aber nicht alle Kriterien des deutschen TÜV, wie wir auf Nachfrage beim TÜV Nord erfuhren. Unter anderem fehlt eine Prüfung der Materialfestigkeit mit montiertem Beiwagen im Fahrbetrieb, erklärte uns Claas Alexander Stroh von der Prüforganisation: „Eine Kostenabschätzung im Vorfeld ist leider nicht möglich, da sich der Aufwand aus der Ferne nicht einfach kalkulieren lässt. Kostenfaktoren sind unter anderem Recherchearbeiten vor Ort, wenn bestimmte Papiere nicht vorliegen.“

Gene-Vincent Burdet, der sich beim 2014 gegründeten Alternative Side-car um die Verwaltung kümmert, kann nur den Tipp geben, das Gespann erst in Frankreich zuzulassen und mit erfolgter Erteilung der Zulassungspapiere „Carte Grise“ als Gebrauchtfahrzeug analog zu einer Tageszulassung zu importieren. Doch dafür braucht man eine Vertrauensperson mit Wohnsitz in Frankreich, wenn man nicht selber ein Feriendomizil bei den Galliern hat.

Denn, so erklärte uns Ursula Weigel, Syndikusrechtsanwältin Verkehrsrecht beim ADAC, innerhalb der EU müssen Zulassungen anerkannt werden: „Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird.“

Die Übereinstimmung mit den Daten und die Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO oder bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde auch durch ein Gutachten nach § 5 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nachzuweisen. Ein zusätzliches Gutachten nach § 21 StVZO ist in diesem Fall, seitens der Zulassungsbehörde, nicht zu fordern. Es gibt also Hoffnung, wenn man sich unsterblich in eines der AS-Gespanne verguckt hat. Efö

Gesamter Beitrag in MG 201

 

 

Import aus Belgien

Leserbreif in MG 206:

Wir haben uns in ein Moto-Guzzi-Norge-Gespann mit Munro Seitenwagen verguckt. Das Gespann wurde 2007 von EZS in den Niederlanden aufgebaut und ist 2021 nach Belgien verkauft worden. Anfragen bei TÜV Nord, TÜV Rheinland und DEKRA sowie bei einem Gespannbauer in Deutschland, der auch den Munro vertreibt, verhießen zunächst nichts Gutes. Zwar waren in den belgischen Papieren eine L4e-Eintragung und unter J.1 „Motorfiets met Sidecar“ eingetragen, aber ansonsten nichts dokumentiert.

DCA, die EZS im Jahr 2020 erworben hatten, konnten leider auch nicht weiterhelfen. Zuversicht kam auf beim Gespräch mit dem TÜV-Süd in Solingen. Der Kreis Mettmann teilte uns mit, dass, wenn das Fahrzeug noch über eine gültige HU in Belgien verfügt, diese anerkannt werde. Für die Eintragung des Beiwagens werde eine Änderungsabnahme vom TÜV und kein Vollabnahme benötigt. Hilfreich waren auch Infos zu den Reifengrößen, die mir Stern Gespannservice zusandte. Anfang Dezember erfolgte die Abnahme, seit Mitte Januar 2025 ist das Gespann hier zugelassen.

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