In der Europäischen Union gelten einheitliche Fahrzeugklassen. Ein Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h wird als L4e bezeichnet.
Ist in Unterklassen unterteilt:
L4e-A1: ≤ 125 cm³ Hubraum und ≤ 11kW Leistung
L4e-A2: ≤ 35kW Leistung
L4e-A3: > 35 kW Leistung
Auch in der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung wird die L4e definiert:
Klasse |
Bezeichnung der Klasse |
Gemeinsame Einstufungskriterien |
L4e |
Zweirädriges Kraftrad |
(4) Basisfahrzeug mit Antriebssystem, das mit den Einstu- |