In der Europäischen Union gelten einheitliche Fahrzeugklassen. Ein Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h wird als L4e bezeichnet.
Ist in Unterklassen unterteilt:
L4e-A1: ≤ 125 cm³ Hubraum und ≤ 11kW Leistung
L4e-A2: ≤ 35kW Leistung
L4e-A3: > 35 kW Leistung
Auch in der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung wird die L4e definiert:
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Klasse |
Bezeichnung |
Gemeinsame Einstufungskriterien |
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L4e |
Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen |
(4) Basisfahrzeug mit Antriebssystem, das mit den Einstufungskriterien hinsichtlich der Klasse und Unterklasse für ein L3e-Fahrzeug übereinstimmt und (5) Basisfahrzeug mit Antriebssystem und einem Beiwagen und (6) mit höchstens vier Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzes auf dem Kraftrad mit Beiwagen und (7) mit höchstens zwei Beifahrersitzen im Beiwagen und (8) Gesamtmasse = technisch zulässige Masse nach Angabe des Herstellers |
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