Fahrzeugklasse

In der Europäischen Union gelten einheitliche Fahrzeugklassen. Ein Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h wird als L4e bezeichnet.

Ist in Unterklassen unterteilt:

 

Auch in der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung wird die L4e definiert:

 

Klasse

Bezeichnung der Klasse

Gemeinsame Einstufungskriterien

 

L4e

Zweirädriges Kraftrad
mit Beiwagen

(4) Basisfahrzeug mit Antriebssystem, das mit den Einstu-
fungskriterien hinsichtlich der Klasse und Unterklasse für
ein L3e-Fahrzeug übereinstimmt und
(5) Basisfahrzeug mit Antriebssystem und einem Beiwagen
und
(6) mit höchstens vier Sitzplätzen einschließlich des Fahrer-
sitzes auf dem Kraftrad mit Beiwagen und
(7) mit höchstens zwei Beifahrersitzen im Beiwagen und
(8) Gesamtmasse = technisch zulässige Masse nach Angabe
des Herstellers