Anhängelasten

§ 42 der StVZO gibt in Deutschland Auskunft über die Anhängelasten bei Gespannen. Danach darf das tatsächliche Gewicht eines ungebremsten Anhängers, das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Kfz nicht übersteigen. Die exakte Festlegung der Anhängelast liegt im Ermessensspielraum des Sachverständigen.