Abschleppen

Ob mit oder ohne Beiwagen, laut gesetzlicher Definition in Deutschland bleibt ein Motorrad ein Kraftrad und in der Straßenverkehrs-Ordnung in Paragraph 15a steht: „Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden“. Die Schweiz geht mit dem Thema weniger streng um und lässt das Abschleppen von Zweirädern unter bestimmten Bedingungen zu.

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Nach der persönlichen Einschätzung des Autors, dürfte die Polizei nichts dagegen haben, wenn ein Gespann - abschleppenderweise - von der Fahrbahn gezogen wird.

Schlaumeier haben auch schon leichte Gespanne "geschoben", was definitiv nicht zu empfehlen ist.