Abschleppen nicht erlaubt
Ob mit oder ohne Beiwagen, laut gesetzlicher Definition in Deutschland, ist auch ein Motorrad mit Beiwagen ein Kraftrad und in der Straßenverkehrs-Ordnung in Paragraph 15a steht: „Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden“.
Die Schweiz geht mit dem Thema weniger streng um und lässt das Abschleppen von Zweirädern unter bestimmten Bedingungen zu.
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Nach der persönlichen Einschätzung des Autors, dürfte die Polizei nichts dagegen haben, wenn ein liegengebliebenes Gespann dorthin gezogen wird, wo es für den fließenden Verkehr keine Gefahr mehr darstellt.
Schlaumeier haben auch schon leichte Gespanne "geschoben" - was definitiv nicht zu empfehlen ist.